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   VG Frankfurt/Main, 01.12.2008 - 12 K 727/08.F.A (2)   

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VG Frankfurt/Main, 01.12.2008 - 12 K 727/08.F.A (2) (https://dejure.org/2008,59097)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.12.2008 - 12 K 727/08.F.A (2) (https://dejure.org/2008,59097)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Dezember 2008 - 12 K 727/08.F.A (2) (https://dejure.org/2008,59097)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 343/2003/EG Art. 18 Abs. 6, VO 343/2003/EG Art. 18 Abs. 7, AsylVfG § 27a, VO 343/2003/EG Art. 10 Abs. 1, VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 2, GG Art. 16a Abs. 2
    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, sichere Drittstaaten, Konzept der normativen Vergewisserung, Selbsteintritt, subjektives Recht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gießen, 25.04.2008 - 2 L 201/08

    Abschiebungsschutz im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bezüglich einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2008 - 12 K 727/08
    Anders als z.B. das VG Gießen (Beschl. v. 25.4.2008 - 2 L 201/08.Gi.A - [= ASYLMAGAZIN 5/2008, S. 11 ff.]) ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass bei der Ermessensausübung im Rahmen des Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO nicht diejenigen Aspekte eingestellt werden müssen, die jeden Asylsuchenden in Griechenland treffen, sondern nur individuelle, an die Person des jeweiligen Asylbewerbers anknüpfende Gesichtspunkte.

    Nicht gefordert werden kann, dass über die normative Vergewisserung, dass die Standards der GFK und der EMRK eingehalten werden, auch darüber hinausgehende Standards des europäischen Flüchtlingsschutzrechts (QRL, Aufnahmerichtlinie) eingehalten werden (a.A. VG Gießen, Beschl. v. 25.4.208 - 2 L 201/08 - [= ASYLMAGAZIN 5/2008, S. 11 ff.]).

    Anders als z. B. das VG Gießen (Beschl. v. 25.04.2008 - 2 L 201/08.GI.A, veröffentlicht in Juris) ist das erkennende Gericht daher der Auffassung, dass bei der Ermessensausübung im Rahmen des Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO nicht diejenigen Aspekte eingestellt werden müssen, die jeden Asylsuchenden in Griechenland treffen, sondern nur individuelle an die Person des jeweiligen Asylbewerbers anknüpfende Gesichtspunkte.

    Nicht gefordert werden kann, dass über die normative Vergewisserung, dass die Standards der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten werden, auch darüber hinausgehenden Standards der Europäischen Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 01.12.2005 und der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.01.2003 über die Aufnahme von Asylbewerbern eingehalten werden (a.A. VG Gießen, Beschluss vom 25.04.2008 - 2 L 201/08 - Asylmagazin 5/2008, S. 11 ff).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2008 - 12 K 727/08
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.5.1996 - 2 BvR 1938, 2315/93 - (BVerfGE 94, 49 ff) ist dies verfassungsgemäß.
  • VG Ansbach, 18.07.2008 - AN 19 K 08.30206

    Asylbewerber aus dem Irak; Asylantrag unzulässig

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2008 - 12 K 727/08
    Für die Annahme, dass Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO kein subjektives Recht des Asylbewerbers begründet, spricht, dass das Selbsteintrittsrecht an keine tatbestandlichen Voraussetzungen geknüpft ist, womit seine Ausübung im freien Ermessen der Beklagten steht und sich aus entsprechenden Entscheidungen zwar Vorteile für einen Asylbewerber ergeben mögen, die jedoch als Rechtsreflexe zu erachten sind, weswegen mit der Nichtausübung eines Selbsteintrittsrechts nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO Verletzungen der Rechte des Klägers nicht einhergehen können (VG Ansbach, Urt. v. 18.07.2008 - AN 19 K 08.30206, veröffentlicht in Juris).
  • VG München, 30.05.2008 - M 16 K 07.51049

    Herkunftsland: Irak

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2008 - 12 K 727/08
    Dabei kann dahin stehen, ob bzw. inwieweit die Selbsteintrittskompetenz eines EU-Mitgliedsstaates nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO überhaupt ein subjektives Recht eines Asylbewerbers zu begründen vermag oder ob es sich dabei um eine rein objektiv-rechtliche Zuständigkeitsbestimmung handelt, die - wie die übrigen Zuständigkeitsbestimmungen der Dublin II-VO - allein der internen Verteilung der Lasten und Verantwortung unter den EU-Mitgliedsstaaten dient (VG München, Urt. v. 30.05.2008 - M 16 K 07.51049; VG Saarlouis, Urt. v. 24.09.2008 - 2 K 94/08; beide veröffentlicht in Juris).
  • VG Saarlouis, 24.09.2008 - 2 K 94/08

    Asylantrag gemäß § 27 a AsylVfG und kein Gebrauchmachen von Selbsteintrittsrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.12.2008 - 12 K 727/08
    Dabei kann dahin stehen, ob bzw. inwieweit die Selbsteintrittskompetenz eines EU-Mitgliedsstaates nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO überhaupt ein subjektives Recht eines Asylbewerbers zu begründen vermag oder ob es sich dabei um eine rein objektiv-rechtliche Zuständigkeitsbestimmung handelt, die - wie die übrigen Zuständigkeitsbestimmungen der Dublin II-VO - allein der internen Verteilung der Lasten und Verantwortung unter den EU-Mitgliedsstaaten dient (VG München, Urt. v. 30.05.2008 - M 16 K 07.51049; VG Saarlouis, Urt. v. 24.09.2008 - 2 K 94/08; beide veröffentlicht in Juris).
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